Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen und dürfen als solche bezeichnet werden, wenn sie die Bezeichnung "Matsch & Schnee" aufweisen (M&S, M+S, M.S.,...)
Weitere Details finden Sie auf der Homepage des BMVIT.
Wenn Schnee, Eis und Matsch auf den Straßen liegen müssen PKW noch bis zum 15. April mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Winterreifenpflicht gilt vom 01. November bis zum 15. April des Folgejahres. Diese Richtlinie gilt seit dem Jahr 2008.
Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen und dürfen als solche bezeichnet werden, wenn sie die Bezeichnung "Matsch & Schnee" aufweisen (M&S, M+S, M.S.,...)
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