Freiwillige Feuerwehr
Maria Wörth · Reifnitz
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Im Notfall

Rettungsgasse


Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen. Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung hat der österreichische Gesetzgeber die Einführung der Rettungsgasse mit 1. Jänner 2012 beschlossen.

Damit wird ein langjähriger Wunsch der heimischen Einsatzorganisationen, Autofahrerclubs und der ASFINAG erfüllt. Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften auf Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Sie hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für eine schnellere Versorgung von Schwerstverletzten und ein Meilenstein für die Verkehrssicherheit in Österreich. Denn bis dato waren die Einsatzkräfte in ihrem Rennen gegen die Zeit oft behindert, weil die Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet wurden.

Was ist eine Rettungsgasse? 

Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein,alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts. Idealerweise bilden Personenkraftwagen, Motorräder, Lastkraftwagen oder Busse Kolonnen, stehen parallel zur Fahrtrichtung und halten ausreichend Sicherheitsabstand, auch zum vorderen Fahrzeug.So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.


Weitere nützliche Informationen zur Rettungsgasse finden Sie auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes

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